§
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei (VWDG)

§ 1Führung und Zweck der Datei
§ 2Anlass der Speicherung
§ 3Inhalt der Datei
§ 4Übermittelnde Stellen
§ 5Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit
§ 6Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und die deutschen Auslandsvertretungen
§ 7Weitere Behörden, an die Warndaten übermittelt werden
§ 8Voraussetzungen für die Datenübermittlung
§ 9Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 10Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten
§ 11Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
§ 12Auskunft an die betroffene Person
§ 13Berichtigung und Löschung
§ 14Einschränkung der Verarbeitung
§ 15Verordnungsermächtigung
§ 16Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 17Evaluation