§ 4 VWDGÜbermittelnde StellenFolgende Stellen sind zur Übermittlung der in § 3 bezeichneten Daten an das Bundesverwaltungsamt verpflichtet:
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§ 4 VWDGÜbermittelnde StellenFolgende Stellen sind zur Übermittlung der in § 3 bezeichneten Daten an das Bundesverwaltungsamt verpflichtet:
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