§ 7 VWDGWeitere Behörden, an die Warndaten übermittelt werdenDas Bundesverwaltungsamt übermittelt die in § 3 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Daten auf Ersuchen an
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§ 7 VWDGWeitere Behörden, an die Warndaten übermittelt werdenDas Bundesverwaltungsamt übermittelt die in § 3 Absatz 1 bis 3 bezeichneten Daten auf Ersuchen an
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