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§ 1 | Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen |
§ 2 | Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste |
§ 3 | Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche |
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§ 4 | Voraussetzungen für eine Erlaubnis |
§ 5 | Zuverlässigkeit |
§ 6 | Persönliche Eignung |
§ 7 | Sachkunde |
§ 8 | Bedürfnis, allgemeine Grundsätze |
§ 9 | Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen |
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§ 10 | Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen |
§ 11 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat |
§ 12 | Ausnahmen von den Erlaubnispflichten |
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§ 13 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken |
§ 14 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen |
§ 15 | Schießsportverbände, schießsportliche Vereine |
§ 15a | Sportordnungen |
§ 15b | Fachbeirat Schießsport |
§ 16 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch
Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege |
§ 17 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder
Munitionssammler |
§ 18 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige |
§ 19 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen
durch gefährdete Personen |
§ 20 | Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls |
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§ 21 | Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel |
§ 21a | Stellvertretungserlaubnis |
§ 22 | Fachkunde |
§ 24 | Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht |
§ 25 | Verordnungsermächtigungen |
§ 25a | Anordnungen zur Kennzeichnung |
§ 26 | Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung |
§ 27 | Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten |
§ 27a | Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung |
§ 28 | Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal |
§ 28a | Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung |
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§ 29 | Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes |
§ 30 | Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten |
§ 32 | Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass |
§ 33 | Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes |
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§ 34 | Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht |
§ 35 | Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote |
§ 36 | Aufbewahrung von Waffen oder Munition |
§ 37 | Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler |
§ 37a | Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis |
§ 37b | Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens |
§ 37c | Anzeigepflichten bei Inbesitznahme |
§ 37d | Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen |
§ 37e | Ausnahmen von der Anzeigepflicht |
§ 37f | Inhalt der Anzeigen |
§ 37g | Eintragungen in die Waffenbesitzkarte |
§ 37h | Ausstellung einer Anzeigebescheinigung |
§ 37i | Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland |
§ 38 | Ausweispflichten |
§ 39 | Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau |
§ 39a | Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation |
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§ 39b | Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen |
§ 39c | Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung |
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§ 40 | Verbotene Waffen |
§ 41 | Waffenverbote für den Einzelfall |
§ 42 | Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen |
§ 42a | Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen |
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§ 43 | Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten |
§ 44 | Übermittlung an und von Meldebehörden |
§ 44a | Behördliche Aufbewahrungspflichten |
§ 45 | Rücknahme und Widerruf |
§ 46 | Weitere Maßnahmen |
§ 47 | Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht |
§ 48 | Sachliche Zuständigkeit |
§ 49 | Örtliche Zuständigkeit |
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§ 51 | Strafvorschriften |
§ 52 | Strafvorschriften |
§ 53 | Bußgeldvorschriften |
§ 54 | Einziehung |
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§ 55 | Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten |
§ 56 | Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher |
§ 57 | Kriegswaffen |
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§ 58 | Altbesitz; Übergangsvorschriften |
§ 59 | Verwaltungsvorschriften |
§ 60a | Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern |
Anlage 1 | (zu § 1 Abs. 4)Begriffsbestimmungen |
Anlage 2 | (zu § 2 Abs. 2 bis 4)Waffenliste |