§ 15 WBOVerfahren bei Beendigung des DienstverhältnissesDie Fortführung des Verfahrens wird nicht dadurch berührt, dass nach Einlegung der Beschwerde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers endigt. |
§ 15 WBOVerfahren bei Beendigung des DienstverhältnissesDie Fortführung des Verfahrens wird nicht dadurch berührt, dass nach Einlegung der Beschwerde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers endigt. |