§
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG)

§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Amtshilfe
§ 3Glaubhaftmachung
§ 4Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
§ 5Zahlungen ins Ausland an Ausländer
§ 6Zahlungen ins Ausland an Deutsche
§ 7Grundsatz
§ 8Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
§ 9Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
§ 10Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
§ 10aNachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
§ 11Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
§ 12Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
§ 12aAnrechnung von Kindererziehungszeiten
§ 13Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
§ 14Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
§ 15Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
§ 16Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
§ 17Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
§ 17aAusnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
§ 17bAusnahmen von der Anwendung des alten Rechts
§ 17cRentenbeginn in Sonderfällen
§ 18Zahlungen an Verfolgte
§ 19Zahlungen an vertriebene Verfolgte
§ 20Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
§ 21Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
§ 22Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung