§
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)

§ 1Zweck
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
§ 5Allgemeine Sorgfaltspflichten
§ 6Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
§ 6aGrundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 7Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 8Erlaubnis, Bewilligung
§ 9Benutzungen
§ 10Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 11Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
§ 11aVerfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
§ 12Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
§ 13Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 13aVersagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission
§ 13bAntragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister
§ 14Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
§ 15Gehobene Erlaubnis
§ 16Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
§ 17Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 18Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 19Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 20Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 21Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 22Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
§ 23Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
§ 24Erleichterungen für EMAS-Standorte
§ 25Gemeingebrauch
§ 26Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 27Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
§ 28Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
§ 29Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 30Abweichende Bewirtschaftungsziele
§ 31Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 32Reinhaltung oberirdischer Gewässer
§ 33Mindestwasserführung
§ 34Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
§ 35Wasserkraftnutzung
§ 36Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
§ 37Wasserabfluss
§ 38Gewässerrandstreifen
§ 38aLandwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern
§ 39Gewässerunterhaltung
§ 40Träger der Unterhaltungslast
§ 41Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
§ 42Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung
§ 43Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
§ 44Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
§ 45Reinhaltung von Küstengewässern
§ 45aBewirtschaftungsziele für Meeresgewässer
§ 45bZustand der Meeresgewässer
§ 45cAnfangsbewertung
§ 45dBeschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer
§ 45eFestlegung von Zielen
§ 45fÜberwachungsprogramme
§ 45gFristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 45hMaßnahmenprogramme
§ 45iBeteiligung der Öffentlichkeit
§ 45jÜberprüfung und Aktualisierung
§ 45kKoordinierung
§ 45lZuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
§ 46Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
§ 47Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
§ 48Reinhaltung des Grundwassers
§ 49Erdaufschlüsse
§ 50Öffentliche Wasserversorgung
§ 51Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 52Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
§ 53Heilquellenschutz
§ 54Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung
§ 55Grundsätze der Abwasserbeseitigung
§ 56Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 57Einleiten von Abwasser in Gewässer
§ 58Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
§ 59Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
§ 60Abwasseranlagen
§ 61Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
§ 62Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62aNationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
§ 63Eignungsfeststellung
§ 64Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
§ 65Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
§ 66Weitere anwendbare Vorschriften
§ 67Grundsatz, Begriffsbestimmung
§ 68Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 69Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
§ 70Anwendbare Vorschriften, Verfahren
§ 71Enteignungsrechtliche Regelungen
§ 71aVorzeitige Besitzeinweisung
§ 72Hochwasser
§ 73Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 74Gefahrenkarten und Risikokarten
§ 75Risikomanagementpläne
§ 76Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
§ 77Rückhalteflächen, Bevorratung
§ 78Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78aSonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 78bRisikogebiete außerhalb von
§ 78cHeizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten
§ 78dHochwasserentstehungsgebiete
§ 79Information und aktive Beteiligung
§ 80Koordinierung
§ 81Vermittlung durch die Bundesregierung
§ 82Maßnahmenprogramm
§ 83Bewirtschaftungsplan
§ 84Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
§ 85Aktive Beteiligung interessierter Stellen
§ 86Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
§ 87Wasserbuch
§ 88Informationsbeschaffung und -übermittlung
§ 89Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
§ 90Sanierung von Gewässerschäden
§ 91Gewässerkundliche Maßnahmen
§ 92Veränderung oberirdischer Gewässer
§ 93Durchleitung von Wasser und Abwasser
§ 94Mitbenutzung von Anlagen
§ 95Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§ 96Art und Umfang von Entschädigungspflichten
§ 97Entschädigungspflichtige Person
§ 98Entschädigungsverfahren
§ 99Ausgleich
§ 99aVorkaufsrecht
§ 100Aufgaben der Gewässeraufsicht
§ 101Befugnisse der Gewässeraufsicht
§ 102Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung
§ 103Bußgeldvorschriften
§ 104Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
§ 104aAusnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser
§ 105Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
§ 106Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
§ 107Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen
§ 108Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Anlage 1(zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 2(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)