§ 17 WindSeeGAusschreibungsvolumenDie Bundesnetzagentur schreibt ab dem Jahr 2021 jährlich zum Gebotstermin 1. September entsprechend den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans jeweils ein bestimmtes Ausschreibungsvolumen aus, wobei
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§ 17 WindSeeGAusschreibungsvolumenDie Bundesnetzagentur schreibt ab dem Jahr 2021 jährlich zum Gebotstermin 1. September entsprechend den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans jeweils ein bestimmtes Ausschreibungsvolumen aus, wobei
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