§ 27 WindSeeGAusschreibungsvolumen(1) Das Ausschreibungsvolumen beträgt 1 550 Megawatt pro Gebotstermin. (2) Zum Gebotstermin 1. April 2018 erhöht sich das Ausschreibungsvolumen in dem Umfang, in dem zum Gebotstermin 1. April 2017 Zuschläge nach § 34 für weniger als 1 550 Megawatt erteilt wurden. (3) Von den insgesamt 3 100 Megawatt Ausschreibungsvolumen für die beiden Gebotstermine werden im Umfang von mindestens 500 Megawatt Zuschläge für bestehende Projekte in der Ostsee erteilt. § 34 Absatz 2 trifft die näheren Bestimmungen. (4) Das Ausschreibungsvolumen soll führen zu einem Zubau von
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