§ 5 WoBindGAusstellung der Bescheinigung über die WohnberechtigungDie Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt. |
§ 5 WoBindGAusstellung der Bescheinigung über die WohnberechtigungDie Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt. |