§
Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG)

§ 1Zweck und Anwendungsbereich, Zielgruppe
§ 2Fördergegenstände und Fördermittel
§ 3Durchführung der Aufgaben und Zuständigkeiten
§ 4Bauland, sonstige Rahmenbedingungen
§ 5Anforderungen an die Förderung
§ 6Allgemeine Fördergrundsätze
§ 7Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum
§ 8Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums
§ 9Einkommensgrenzen
§ 10Wohnungsgrößen
§ 11Förderempfänger
§ 12Bevorzugung von Maßnahmen, zusätzliche Förderung
§ 13Förderzusage
§ 14Zweck, Beteiligte
§ 15Gegenstände des Kooperationsvertrags
§ 16Wohnungsbau, Modernisierung
§ 17Wohnraum
§ 18Haushaltsangehörige
§ 19Wohnfläche
§ 20Gesamteinkommen
§ 21Begriff des Jahreseinkommens
§ 22Zeitraum für die Ermittlung des Jahreseinkommens
§ 23Pauschaler Abzug
§ 24Frei- und Abzugsbeträge
§ 25Anwendungsbereich
§ 26Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
§ 27Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte
§ 28Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete
§ 29Dauer der Belegungs- und Mietbindungen
§ 30Freistellung von Belegungsbindungen
§ 31Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
§ 32Sonstige Vorschriften der Sicherung
§ 33Geldleistung bei Gesetzesverstößen
§ 34Grundlagen der Ausgleichszahlung
§ 35Einkommensermittlung und Einkommensnachweis
§ 36Höhe der Ausgleichszahlung und Leistungszeitraum
§ 37Wegfall und Minderung der Ausgleichszahlung
§ 44Sonderregelungen für einzelne Länder
§ 45Förderung mit Wohnungsfürsorgemitteln
§ 46Zeitlicher Anwendungsbereich
§ 47Darlehen des Bundes und Förderung auf Grund früheren Rechts
§ 48Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
§ 49Anwendung des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland
§ 50Anwendung des Wohnungsbindungsgesetzes, der Neubaumietenverordnung und der Zweiten Berechnungsverordnung
§ 51Anwendung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
§ 52Bußgeldvorschriften