§
Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpAV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Inhalt der Anzeige
§ 3Art und Form der Anzeige
§ 3aArt der Veröffentlichung von Informationen
§ 3bSprache der Veröffentlichung
§ 3cMitteilung der Veröffentlichung
§ 4Inhalt der Veröffentlichung
§ 6Berechtigte Interessen für eine verzögerte Veröffentlichung
§ 7Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
§ 8Inhalt der Mitteilung
§ 9Art und Form der Mitteilungen
§ 10Art der Veröffentlichung
§ 11Mitteilung der Veröffentlichung
§ 12Inhalt der Mitteilung
§ 13Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
§ 14Sprache der Mitteilungen
§ 15Inhalt und Format der Veröffentlichung
§ 16Art und Sprache der Veröffentlichung
§ 17Mitteilung der Veröffentlichung
§ 18Art und Sprache der Veröffentlichung
§ 19Mitteilung der Veröffentlichung
§ 20Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte
§ 21Art der Veröffentlichung
§ 22Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung
§ 23Inkrafttreten
Anlage(zu § 12 Absatz 1)