§ 8 WPapGAnsprüche der Miteigentümer und sonstiger dinglich Berechtigter bei der SammelverwahrungDie für Ansprüche des Hinterlegers geltenden Vorschriften von § 6 Absatz 2 und 3 Satz 1, § 7 sind sinngemäß auf Ansprüche eines jeden Miteigentümers oder sonst dinglich Berechtigten anzuwenden. |