§ 18 ZahlPrüfbVGeschäftliche Entwicklung im BerichtsjahrDie geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern. |
§ 18 ZahlPrüfbVGeschäftliche Entwicklung im BerichtsjahrDie geschäftliche Entwicklung ist unter Gegenüberstellung der sie kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und des Vorjahres darzustellen und zu erläutern. |