§ 1 ZKDSGZweck des GesetzesZweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen. |
§ 1 ZKDSGZweck des GesetzesZweck des Gesetzes ist es, Zugangskontrolldienste gegen unerlaubte Eingriffe zu schützen. |