§
Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKG)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeines Benachteiligungsverbot
§ 4Abweichende Vereinbarungen
§ 5Vorvertragliche Entgeltinformation
§ 6Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten
§ 7Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten
§ 8Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation
§ 9Form und Gestaltung der Entgeltinformation
§ 10Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
§ 11Inhalt der Entgeltaufstellung
§ 12Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung
§ 13Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung
§ 14Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister
§ 15Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie
§ 16Zertifizierung als Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz, Berechtigung zur Führung dieser Bezeichnung sowie zur Verwendung des Zertifizierungssymbols
§ 17Anforderungen an Vergleichskriterien
§ 18Weitere Anforderungen an Vergleichswebsites
§ 19Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften
§ 20Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe
§ 21Ermächtigung des Kontoinhabers
§ 22Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 23Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters
§ 24Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister
§ 25Haftung bei Pflichtverletzungen
§ 26Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 27Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
§ 28Aufforderung durch den Verbraucher
§ 29Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
§ 30Anwendungsbereich
§ 31Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 32Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot
§ 33Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 34Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
§ 35Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos
§ 36Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot
§ 37Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs
§ 38Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto
§ 39Vereinbarung weiterer Dienstleistungen
§ 40Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos
§ 41Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
§ 42Kündigung durch das kontoführende Institut
§ 43Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts
§ 44Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber
§ 45Unterstützungsleistungen zu Basiskonten
§ 46Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht
§ 47Öffentliche Informationen der Bundesanstalt
§ 48Verwaltungsverfahren
§ 49Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis
§ 50Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung
§ 51Klage gegen den Verpflichteten
§ 52Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren
§ 53Bußgeldvorschriften
Anlage 1(zu § 21 Absatz 3)Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe
Anlage 2(zu § 27 Absatz 2)Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung
Anlage 3(zu § 33 Absatz 2)Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Anlage 4(zu § 34 Absatz 4 Satz 3)Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags