§ 25 ZollVFür die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften zuständige ZollbehördenFür die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften und verbindlichen Ursprungsauskünften ist das Hauptzollamt Hannover zuständig. |