§ 496 ZPOEinreichung von Schriftsätzen; Erklärungen zu ProtokollDie Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen einer Partei, die zugestellt werden sollen, sind bei dem Gericht schriftlich einzureichen oder mündlich zum Protokoll der Geschäftsstelle anzubringen. |