§ 747 ZPOZwangsvollstreckung in ungeteilten NachlassZur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich. |
§ 747 ZPOZwangsvollstreckung in ungeteilten NachlassZur Zwangsvollstreckung in einen Nachlass ist, wenn mehrere Erben vorhanden sind, bis zur Teilung ein gegen alle Erben ergangenes Urteil erforderlich. |