§ 944 ZPOEntscheidung des Vorsitzenden bei DringlichkeitIn dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden. |
§ 944 ZPOEntscheidung des Vorsitzenden bei DringlichkeitIn dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden. |