§ 24 ZSKGErste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von PflegehilfskräftenDer Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
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§ 24 ZSKGErste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von PflegehilfskräftenDer Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen
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