§

§ 24 ZSKG

Erste-Hilfe-Ausbildung und Ausbildung von Pflegehilfskräften

Der Bund fördert die Ausbildung der Bevölkerung durch die nach § 26 Abs. 1 mitwirkenden privaten Organisationen

1.
in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten und
2.
zu Pflegehilfskräften.