§
Verordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen (DJubV)

Eingangsformel
§ 1Persönlicher Geltungsbereich
§ 2Dienstjubiläen, Dankurkunden und Dienstjubiläumszuwendungen
§ 3Berücksichtigungsfähige Zeiten
§ 4Aushändigung der Dankurkunde
§ 5Zurückstellung oder Hinausschiebung der Aushändigung der Dankurkunde und der Gewährung der Zuwendung
§ 6Zuständigkeit
§ 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten