Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG)
| § 1 | Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität |
| § 2 | Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus |
| § 3 | Haushalts- und Stabilitätsverantwortung |
| § 4 | Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus |
| § 5 | Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages |
| § 6 | Beteiligung durch ein Sondergremium |
| § 7 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
| § 8 | Inkrafttreten |