§
Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)

§ 1Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
§ 2Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
§ 3Geltungsbereich, Konkurrenzen
§ 4Strafvorschriften