Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV)
| Eingangsformel | |
| § 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
| § 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
| § 3 | Ausbildungsrahmenplan |
| § 4 | Struktur der Berufsausbildungen, Ausbildungsberufsbilder |
| § 5 | Durchführung der Berufsausbildungen |
| § 6 | Zwischenprüfung |
| § 7 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte |
| § 8 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Notarfachangestellter und Notarfachangestellte |
| § 9 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte |
| § 10 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte |
| § 11 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
| § 12 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
| Anlage | (zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten |