Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (SeeBewachV)
Eingangsformel | |
§ 1 | Zuständige Behörde |
§ 2 | Antragsberechtigung und Antrag |
§ 3 | Dauer der Zulassung |
§ 4 | Betriebliche Organisation; Übertragung der Verordnungsermächtigung |
§ 5 | Anforderungen an die Planung und Durchführung von Einsätzen auf See (Verfahrensabläufe und Dienstanweisungen); Übertragung der Verordnungsermächtigung |
§ 6 | Ausrüstung; Übertragung der Verordnungsermächtigung |
§ 7 | Anforderungen an die eingesetzten Personen |
§ 8 | Zuverlässigkeit; dem Bewachungsunternehmen vorzulegende Unterlagen |
§ 9 | Persönliche Eignung |
§ 10 | Sachkunde |
§ 11 | Anforderungen an die Geschäftsleitung sowie an die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen |
§ 12 | Betriebshaftpflichtversicherung |
§ 13 | Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten |
§ 14 | Anzeige-, Melde- und Vorlagepflichten |
§ 15 | Anerkennung ausländischer Zulassungen und Zertifizierungen |
§ 16 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 17 | Inkrafttreten |
Anlage | (zu § 10 Absatz 1)Sachkunde |