§
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) (VereinsGDV)

Eingangsformel
§ 1Bekanntgabe des Verbots an Teilorganisationen
§ 2Registereintragung
§ 3Sicherstellung von Sachen
§ 4Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam Dritter
§ 5Aufhebung der Sicherstellung
§ 6Beschlagnahme von Rechten
§ 7Beendigung der Beschlagnahme
§ 8Bestellung und Abberufung von Verwaltern
§ 9Rechte und Pflichten des Verwalters
§ 10Vergütung des Verwalters
§ 11Von der Einziehungsbehörde bestellte Verwalter
§ 12Verwaltung durch die Vollzugsbehörde
§ 13Mitteilung des Rechtsübergangs
§ 14Einziehungsverfügung
§ 15Anmeldung von Forderungen
§ 16Vorzeitige Befriedigung von Forderungen
§ 17Härtefälle
§ 18Berichtigung des Grundbuchs, des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters
§ 19Anmeldepflicht für Ausländervereine
§ 20Auskunftspflicht für Ausländervereine
§ 21Anmelde- und Auskunftspflicht ausländischer Vereine
§ 22Mitteilung an das Bundesverwaltungsamt
§ 23Zuwiderhandlungen gegen Anmelde- und Auskunftspflichten
§ 24Geltung im Land Berlin
§ 25Inkrafttreten