Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO)
§ 1 | Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung |
§ 2 | Art und Umfang der Datenübermittlung |
§ 3 | Zu übermittelnde Daten |
§ 4 | Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank |
§ 5 | Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung |
§ 6 | Anwendungsbestimmung |
§ 7 | Übergangsregelung |
Anlage 1 | (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber |
Anlage 2 | (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber |
Anlage 3 | (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber |
Anlage 4 | (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber |
Anlage 5 | (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)Konzession durch einen Konzessionsgeber |
Anlage 6 | (zu § 3 Absatz 1 Nummer 6)Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber |
Anlage 7 | (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7)Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber |
Anlage 8 | (zu § 3 Absatz 2)Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes |
Anlage 9 | Erläuterung zu den Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der Anlagen 1 bis 8 |