§
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)

§ 1Mitwirkung des Bundestages
§ 2Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 3Grundsätze der Unterrichtung
§ 4Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 5Vorhaben der Europäischen Union
§ 6Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren
§ 7Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
§ 8Stellungnahmen des Bundestages
§ 9Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen
§ 9aEinführung des Euro in einem Mitgliedstaat
§ 10Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 11Verbindungsbüro des Bundestages
§ 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage(zu § 6 Absatz 2)Berichtsbogen