§
Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO 2012)

Eingangsformel
§ 1Ziel und Inhalt der Ausbildung
§ 2Art und Umfang der Ausbildung
§ 3Allgemeine Ausbildungsgrundsätze
§ 4Theoretischer Unterricht
§ 5Praktischer Unterricht
§ 5aPraktische Ausbildung auf Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 17a der Fahrerlaubnis-Verordnung
§ 5bEvaluierung
§ 6Abschluss der Ausbildung
§ 7Ausnahmen
§ 8Ordnungswidrigkeiten
§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(zu § 4)Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
Anlage 2.1(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)
Anlage 2.2(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)
Anlage 2.3(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)
Anlage 2.4(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)
Anlage 2.5(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden)
Anlage 2.6(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)
Anlage 2.7(zu § 4)Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)
Anlage 2.8(zu § 4 Absatz 4)Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff
Anlage 3(zu § 5 Absatz 1)Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen
Anlage 4(zu § 5 Absatz 3)Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C und CE
Anlage 5(zu § 5 Absatz 4)Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E und DE
Anlage 6(zu § 5 Absatz 5)Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und TFunktions- und Sicherheitskontrolle sowie entsprechende Handfertigkeiten Kontrolle der Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit
Anlage 7(zu § 5a Absatz 4)Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B