§
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für kirchliche Berufe (KirchenberufeV)

Eingangsformel
§ 1Ausbildungsstätten
§ 2Förderungsrechtliche Stellung des Auszubildenden
§ 3Berlin-Klausel
§ 4Inkrafttreten