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§
Verordnung über Meldepflichten für bestimmte Kriegswaffen (KWMV)
Eingangsformel
§ 1
Allgemeine Meldepflichten
§ 2
Meldepflichtige Kriegswaffen
§ 3
Meldepflichten nach § 7 des Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung vom 3. Dezember 1997
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
§ 5
Zuständigkeit des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Schlußformel
§ 6
Inkrafttreten