§
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton (MedienBTMstrPrV)

Eingangsformel
§ 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2Umfang der Meisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
§ 3Zulassungsvoraussetzungen
§ 4Prüfungsteil „Betriebsmanagement“
§ 5Prüfungsteil „Projektmanagement“
§ 6Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 7Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 8Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 9Zeugnisse
§ 10Wiederholung der Prüfung
§ 11Inkrafttreten
Anlage 1(zu den §§ 7 und 8)Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2(zu § 9)Zeugnisinhalte


Update des Datensatzes