§ 1 PfandLVGeltungsbereich der ErlaubnisDie Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers gilt für den Geltungsbereich dieser Verordnung. |
§ 1 PfandLVGeltungsbereich der ErlaubnisDie Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes eines Pfandleihers gilt für den Geltungsbereich dieser Verordnung. |