§
Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)

§ 1Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 2Weitere Begriffsbestimmungen und Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 3Grundsatz
§ 4Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen
§ 5Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
§ 6Ergänzende Pflichten
§ 7Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe
§ 8Verhalten beim Schiffsbetrieb
§ 9Verantwortliche Personen
§ 10Überwachung
§ 11Behördliche Aufgaben aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
§ 12Ermessensbindung
§ 13Maßnahmen bei Verstößen
§ 14Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge*)
§ 15Rechtsetzungsermächtigung
Anlagezum SchiffssicherheitsgesetzInternationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard