§
Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (SubvG)

§ 1Geltungsbereich
§ 2Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen
§ 3Offenbarungspflicht bei der Inanspruchnahme von Subventionen
§ 4Scheingeschäfte, Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
§ 5Herausgabe von Subventionsvorteilen
§ 6Anzeige bei Verdacht eines Subventionsbetrugs
§ 7Berlin-Klausel
§ 8Inkrafttreten