§
Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister (TrEinV)

Eingangsformel
§ 1Einsichtnahme in das Transparenzregister
§ 2Registrierung im Transparenzregister und Registrierungsdaten
§ 3Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
§ 4Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
§ 5Antrag auf Einsichtnahme
§ 6Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden
§ 7Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
§ 9Art der Datenübertragung
§ 10Protokollierung der Einsichtnahme
§ 11Dokumentation von Daten zur Gebührenabrechnung
§ 12Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
§ 13Identitätsnachweis bei Beschränkung der Einsichtnahme
§ 14Beschränkung der Einsichtnahme
§ 15Inkrafttreten


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