§
Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO)

§ 1Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung
§ 2Art und Umfang der Datenübermittlung
§ 3Zu übermittelnde Daten
§ 4Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank
§ 5Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung
§ 6Anwendungsbestimmung
§ 7Übergangsregelung
Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1)Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber
Anlage 2(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2)Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber
Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3)Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber
Anlage 4(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4)Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber
Anlage 5(zu § 3 Absatz 1 Nummer 5)Konzession durch einen Konzessionsgeber
Anlage 6(zu § 3 Absatz 1 Nummer 6)Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber
Anlage 7(zu § 3 Absatz 1 Nummer 7)Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber
Anlage 8(zu § 3 Absatz 2)Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes
Anlage 9Erläuterung zu den Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der Anlagen 1 bis 8