§
Verordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" (VFZV)

Eingangsformel
§ 1Höhe der Zuweisungssätze
§ 2Zahlverfahren
§ 3Überprüfung der Höhe der Zuweisungssätze
§ 4Inkrafttreten