§ 6g AEGSonderregelungDie Vorschriften der §§ 6a bis 6f finden auf die Deutsche Bundesbahn sowie auf Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, keine Anwendung. |
§ 6g AEGSonderregelungDie Vorschriften der §§ 6a bis 6f finden auf die Deutsche Bundesbahn sowie auf Eisenbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, keine Anwendung. |