§ 232 AO 1977Wirkung der VerjährungDurch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen. |
§ 232 AO 1977Wirkung der VerjährungDurch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen. |