§ 245b BauGBÜberleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich(1) (weggefallen) (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist. |
§ 245b BauGBÜberleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich(1) (weggefallen) (2) Die Länder können bestimmen, dass die Frist nach § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c nicht anzuwenden ist. |