§
Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG)

§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
§ 2aUnwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
§ 3Aufsicht
§ 4Zulässige Geschäfte
§ 5Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
§ 6Zweckbindung
§ 6aVorgaben für Zuteilungsmassen
§ 7Sicherung der Forderungen aus Darlehen
§ 8Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
§ 9Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
§ 10Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 11Abberufung von Geschäftsleitern
§ 12Vertrauensmann
§ 13Besondere Pflichten des Prüfers
§ 14Bestandsübertragung
§ 15Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
§ 16Einstellung des Geschäftsbetriebs
§ 17Bezeichnung "Bausparkasse"
§ 18Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
§ 19Überleitungsbestimmungen
§ 20(Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften)
§ 21(Inkrafttreten)