§ 1212 BGBErstreckung auf getrennte ErzeugnisseDas Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. |
§ 1212 BGBErstreckung auf getrennte ErzeugnisseDas Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. |