§ 1447 BGBAufhebungsantrag des nicht verwaltenden EhegattenDer Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen,
|
§ 1447 BGBAufhebungsantrag des nicht verwaltenden EhegattenDer Ehegatte, der das Gesamtgut nicht verwaltet, kann die Aufhebung der Gütergemeinschaft beantragen,
|