§ 2021 BGBHerausgabepflicht nach BereicherungsgrundsätzenSoweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. |
§ 2021 BGBHerausgabepflicht nach BereicherungsgrundsätzenSoweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. |