§ 325 BGBSchadensersatz und RücktrittDas Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. |
§ 325 BGBSchadensersatz und RücktrittDas Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. |