§ 4 BilKoUmVUmlagejahrUmlagejahr ist das Haushaltsjahr, für das die Kosten nach § 2 umzulegen sind. |
§ 4 BilKoUmVUmlagejahrUmlagejahr ist das Haushaltsjahr, für das die Kosten nach § 2 umzulegen sind. |