§ 13 BinSchEOMessgeräteBei der Eichung sind Messgeräte der nachfolgend genannten Art zu verwenden, die den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen müssen:
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§ 13 BinSchEOMessgeräteBei der Eichung sind Messgeräte der nachfolgend genannten Art zu verwenden, die den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen müssen:
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