§ 4 BNatSchGFunktionssicherung bei Flächen für öffentliche ZweckeBei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken
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§ 4 BNatSchGFunktionssicherung bei Flächen für öffentliche ZweckeBei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder überwiegend Zwecken
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